Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Verdacht der illegalen Beschäftigung nach Zollprüfungen im Anlagenbau

Unregelmäßigkeiten bei 29 Arbeitnehmern

Am 18. April 2024 kontrollierten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Arbeitnehmer eines serbischen Nachunternehmers, der Montagebauarbeiten an einer größeren Maschinenanlage durchführte. Aufmerksam wurde der Zoll auf die Firma, nachdem vor Kurzem einige ihrer Arbeitnehmer bei einer zoll- und verbraucherrechtlichen Prüfmaßnahme auf der Autobahn der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Heilbronn widersprüchliche Angaben machten.

Bei Prüfmaßnahmen der Beschäftigungsverhältnisse der vor Ort angetroffenen arbeitenden Personen des Bauvorhabens stellten die Zöllnerinnen und Zöllner bei insgesamt 29 serbischen Arbeitnehmern Unregelmäßigkeiten mit Blick auf notwendige Arbeitsgenehmigungen fest. Solche müssen ausländische Arbeitnehmer ohne EU-Nationalität vorweisen können. Die 29 Männer besaßen lediglich die Berechtigung zur Einreise und für einen Kurzaufenthalt zu touristischen Zwecken in das Schengengebiet. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hätten Aufenthaltstitel vorliegen müssen, was nicht der Fall war.

Aufgrund des bestehenden Verdachts der damit einhergehenden illegalen Beschäftigung wurden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Sicherheitsleistungen in Höhe von 12.000 Euro erhoben und Strafverfahren gegen die Arbeitnehmer nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes eingeleitet. Kurzfristig unterstützten weitere Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege die vor Ort notwendigen Maßnahmen.

Die weiteren Ermittlungen gegen die Arbeitnehmer und deren ausländischen Arbeitgeber dauern noch an.

Zusatzinformation

Der Zoll sichert mit seinen Prüfungen staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt.

Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigen, können mit Schwarzarbeitern nur schwer konkurrieren.

Obwohl sie sich auch der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Mindestlohn und Abgaben entziehen, profitieren Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber von der staatlichen und vor allem sozialen Infrastruktur. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gehen gegen diese Ungerechtigkeit vor.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen