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Subunternehmer waren scheinselbstständig

Unternehmerin zu Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt

Nach einem Hinweis wegen des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit beziehungsweise Schwarzarbeit prüften Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) Geschäftsunterlagen bei der beschuldigten Unternehmerin im Berliner Umland (Landkreis Märkisch-Oderland).

Die Prüfungen ergaben, dass die Unternehmerin in den Jahren 2015 bis 2017 Aufträge für Wohnungssanierungen in Berlin an polnische Handwerker weitergegeben hatte. Die Handwerker hatten formal ein Gewerbe in Deutschland angemeldet. Faktisch waren die zwölf Subunternehmer jedoch in den Betriebsablauf des Unternehmens der Beschuldigten eingegliedert und weisungsgebunden. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde festgestellt, dass bei der Beschäftigung polnischer Subunternehmer abhängige Beschäftigungsverhältnisse vorlagen.

Die Beschuldigte hätte somit für die zwölf Subunternehmer Abgaben zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft leisten müssen.

Die angeklagte Unternehmerin wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Des Weiteren wurde die Einziehung des Erlangten von über 300.000 Euro durch das Amtsgericht Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kosten des Verfahrens muss die Beschuldigte ebenfalls tragen.

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